
Das
Bundesverfassungsgericht
Gericht und Verfassungsorgan

Das Bundesverfassungsgericht hat seinen Sitz in Karlsruhe. Es ist Gericht und Verfassungsorgan zugleich. Es besteht aus zwei Senaten, denen jeweils acht Richterinnen und Richter angehören. Vorsitzende der Senate sind der Präsident beziehungsweise die Vizepräsidentin. Der Erste Senat ist insbesondere zuständig für Verfassungsbeschwerden von Bürgerinnen und Bürgern, die sich in ihren Grundrechten verletzt sehen. Die Zuständigkeit des Zweiten Senats umfasst unter anderem Streitigkeiten aus dem Bereich des Staatsorganisationsrechts, also etwa Kompetenzstreitigkeiten zwischen Bund und Ländern oder der Verfassungsorgane untereinander.
Das Bundesverfassungsgericht untersteht als Verfassungsorgan – anders als die Fachgerichte – nicht der Dienstaufsicht eines Ministeriums und kann über Angelegenheiten seiner Verwaltung und Organisation selbst entscheiden.
Jedes Jahr gehen viele neue Verfahren am Bundesverfassungsgericht ein, darunter rund 5.000 Verfassungsbeschwerden. Um diese hohe Zahl der Eingänge bewältigen zu können, werden von beiden Senaten Kammern mit jeweils drei Mitgliedern gebildet. Sie entscheiden vor allem die Fälle, die keine grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung haben – das sind rund 99 % der Verfahren.
Die Richterinnen und Richter werden jeweils durch vier wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unterstützt. Diese bringen eine mehrjährige Berufserfahrung an Fachgerichten, in Behörden, aus Rechtsanwaltskanzleien oder aus den Universitäten mit. Undenkbar wäre die Erledigung des hohen Arbeitsanfalls im Bundesverfassungsgericht ohne die Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Geschäftsstellen, den Vorzimmern und der Kanzlei und ohne die Angehörigen der allgemeinen Verwaltung, der Bibliothek und der EDV. Insgesamt sorgen beim Bundesverfassungsgericht rund 270 Personen dafür, dass es seine Aufgaben bewältigen kann.







„Liebe Bürgerinnen und Bürger,
gemeinsam mit Ihnen möchten wir den Tag der Deutschen Einheit in Hamburg feiern.
Die erste Feier zur deutschen Einheit, der Wiedervereinigung zwischen Ost und West, fand am 3. Oktober 1990 in Berlin statt. Damals hatten die Menschen gerade erfolgreich den Umbruch in der ehemaligen DDR herbeigeführt und damit ein starkes Bekenntnis zu Grundrechten, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit abgelegt. Diese Werte garantiert das Grundgesetz heute für ganz Deutschland. Es ist die Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts, über sie zu wachen. Es ist aber auch die Aufgabe von uns allen, sie auch in Zukunft zu bewahren.
Wir freuen uns, Ihnen das Bundesverfassungsgericht und seine Aufgaben hier, aber vor allem auf dem Bürgerfest in Hamburg vorstellen zu dürfen, und laden Sie dazu herzlich in unseren Pavillon auf dem Rathausmarkt ein.“
Prof. Dr. Stephan Harbarth, Präsident des Bundesverfassungsgerichts
Aufgaben
Das Bundesverfassungsgericht wacht über die Einhaltung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland. Seit seiner Gründung im Jahr 1951 hat das Gericht dazu beigetragen, der freiheitlichen demokratischen Grundordnung Ansehen und Wirkung zu verschaffen. Das gilt vor allem für die Durchsetzung der Grundrechte. Zur Beachtung des Grundgesetzes sind alle staatlichen Stellen verpflichtet. Kommt es dabei zum Streit, kann das Bundesverfassungsgericht angerufen werden. Seine Entscheidung ist unanfechtbar. An seine Rechtsprechung sind alle übrigen Staatsorgane gebunden.
Die Arbeit des Bundesverfassungsgerichts hat auch politische Wirkung. Das wird besonders deutlich, wenn das Gericht ein Gesetz für verfassungswidrig erklärt. Das Gericht ist aber kein politisches Organ. Sein Maßstab ist allein das Grundgesetz. Fragen der politischen Zweckmäßigkeit dürfen für das Gericht keine Rolle spielen. Es bestimmt nur den verfassungsrechtlichen Rahmen, innerhalb dessen sich die Politik entfalten kann.
Das Bundesverfassungsgericht auf dem Bürgerfest
In seinem Pavillon auf dem Hamburger Rathausmarkt wird das Bundesverfassungsgericht am 2. und 3. Oktober 2023 über seine Aufgaben und seine Arbeit informieren. Dort erhalten interessierte Bürgerinnen und Bürger im Gespräch mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Gerichts sowie über Informationsfilme und Video-Statements der Richterinnen und Richter Einblicke in die Tätigkeit des Bundesverfassungsgerichts.
Weitere Informationen
Weitere Informationen zum Bundesverfassungsgericht und seinen Aufgaben finden Sie in unserem Jahresbericht und auf unserer Website.