Bundesregierung Kabinett

Die Bundesregierung

Feiern Sie mit der Bundesregierung

Den Tag der Deutschen Einheit 2024 feiern wir in Schwerin. Die Bundesregierung ist vom 2. bis 4. Oktober mit allen Ressorts auf dem Gelände der Industrie- und Handelskammer dabei. Das Highlight werden die Bürgerdialoge mit dem Kanzler sowie mit den Bundesministerinnen und Bundesministern sein. Wir laden Sie herzlich dazu ein.

Bundeskanzler Olaf Scholz

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

dieses Jahr feiern wir den Tag der Deutschen Einheit in Schwerin. Es ist ein besonderes Jahr, in dem sich der Fall der Berliner Mauer im Herbst zum 35. Mal jährt und zugleich das bundesdeutsche Grundgesetz seinen 75. Geburtstag feiert. Dieses doppelte Jubiläum ist ein guter Anlass, ein Deutschland zu feiern, das frei, demokratisch, rechtsstaatlich – und vereint ist.

Das Grundgesetz bietet den Rahmen für alles staatliche Handeln. Es ist ein beeindruckendes Dokument, das wenige Jahre nach Ende des Zweiten Weltkriegs entstanden ist. Als Lehre aus der deutschen Geschichte heißt es in Artikel 1 glasklar: Die Würde des Menschen ist unantastbar. Die freie Entfaltung der Persönlichkeit, die Meinungs- und die Pressefreiheit, die Freiheit des Glaubens, die Gleichberechtigung – all das sind Werte, die für uns inzwischen zur gelebten Selbstverständlichkeit geworden sind.

Mit der friedlichen Revolution von 1989 haben mutige Frauen und Männer den Weg dafür geebnet, dass die deutsche Teilung überwunden und mit der Deutschen Einheit 1990 die Trennung unseres Landes in Ost und West beendet werden konnte. Seither gelten die Werte des Grundgesetzes überall in Deutschland. Die deutsche Einheit ist ein Glück für unser Land. Sie bedeutete aber auch für nicht wenige, dass sie sich nach 40 Jahren DDR massiv umgewöhnen mussten. Diese Veränderungen des Lebensalltags waren nicht immer einfach – der Verlust des Arbeitsplatzes, ungeklärte Eigentumsfragen und die Anforderungen einer sozialen Marktwirtschaft brachten viele Herausforderungen mit sich. Lange ist es nicht gut genug gelungen, die Anpassungsleistungen der früheren DDR-Bürgerinnen und Bürger im ganzen Land zu würdigen.

Heute steht unser vereintes Land gut da. Es herrscht nahezu Vollbeschäftigung, die Zahl der Erwerbstätigen ist auf Rekordniveau, viele Hightech-Unternehmen siedeln sich bei uns neu an, insbesondere im Osten Deutschlands. Es gibt einen gesetzlichen Mindestlohn, die Renten von Ost und West sind angeglichen und die Lebensverhältnisse gleichen sich immer mehr an.

Gleichzeitig leben wir in bewegten Zeiten. Der russische Überfall auf die Ukraine markiert eine Zeitenwende, deren Folgen wir Tag für Tag zu spüren bekommen. Viele Bürgerinnen und Bürger haben Angst, dass sich der Konflikt weiter ausdehnt. Der Kampf gegen die Erderwärmung zwingt uns, unsere Art zu wirtschaften umzukrempeln, uns von der Nutzung fossiler Energie zu verabschieden und stattdessen auf Windkraft, Sonnenenergie und Wasserstoff zu setzen. Straßen und Schienen sind zu lange auf Verschleiß gefahren worden, hier schaffen wir nun Abhilfe mit hohen Investitionen. Die Corona-Pandemie ist zwar überwunden, aber die Erinnerung an diese schlimme Zeit steckt uns allen noch in den Knochen.

Es sind bewegte Zeiten – die wir am besten miteinander durchstehen, wenn wir füreinander da sind. Wenn wir zusammenbleiben, uns nicht auseinander treiben lassen. Die Erfahrungen, die viele von uns in der Wendezeit gesammelt haben, können uns helfen, auch die aktuellen Herausforderungen gut zu meistern.

Der 3. Oktober ist eine gute Gelegenheit, mit Stolz auf die Fortschritte zu blicken, die wir gemeinsam erreicht haben. Als Nation sind wir zusammengewachsen. Wir sind ein starkes Land, das auf die Unterstützung enger Freunde zählen kann – in Europa und außerhalb. Darauf können wir aufbauen!

Bundesregierung Kabinett
Bundeskanzleramt

Der Bundeskanzler steht an der Spitze der Bundesregierung. Zusammen mit den Bundesministerinnen und -ministern bildet er das Bundeskabinett. Neben der Richtlinienkompetenz des Kanzlers bestimmen zwei Prinzipien die Arbeit der Bundesregierung:

  1. Das Ressortprinzip legt fest, dass die Ministerinnen und Minister ihren Bereich eigenständig leiten.
  2. Das Kollegialprinzip bestimmt, dass die Bundesregierung mit Mehrheitsbeschluss über Streitfragen entscheidet. Die Anzahl der Ministerinnen und Minister ist im Grundgesetz nicht festgelegt.
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